Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Joneleit GmbH, Wolframstraße 33, 70191 Stuttgart – für Unternehmensberatung, Strategieberatung, Projektsteuerung, JG Ökosystem, StateZero, Netzwerkveranstaltungen, digitale Beratungsleistungen und damit verbundene Leistungen.
Stand: 07.08.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu individuellen Angeboten, Beratungsverträgen, Projektvereinbarungen, Eventvereinbarungen, Sponsoringvereinbarungen und sonstigen Leistungsvereinbarungen der Joneleit GmbH. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Teil I - Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Joneleit GmbH gegenüber ihren Kunden, Auftraggebern, Sponsoren, Partnern, Teilnehmern, Gästen und sonstigen Vertragspartnern, soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.
(2) Der Geltungsbereich umfasst insbesondere Unternehmensberatung, Strategieberatung, Projektsteuerung, digitale Beratungsleistungen, Workshops, Umsetzungsbegleitung, Kommunikations-, Marken-, Marketing- und Vertriebsberatung, Partnerkoordination, Netzwerk- und Ökosystemleistungen, StateZero Events, Netzwerkveranstaltungen, Sponsorings, digitale Inhalte, Gruppen, Programme und sonstige Leistungen der Joneleit GmbH.
(3) Die Leistungen der Joneleit GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(4) Maßgeblich ist diejenige Fassung der AGB, auf die vor oder bei Vertragsschluss hingewiesen wurde und die dem Vertragspartner zur Kenntnisnahme bereitgestellt oder zugänglich gemacht wurde.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Joneleit GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Joneleit GmbH der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(6) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Beratungsvertrag, Eventvertrag, Sponsoringvertrag oder in einer sonstigen schriftlich oder in Textform getroffenen Vereinbarung gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsart
(1) Die Joneleit GmbH erbringt betriebswirtschaftliche, strategische, organisatorische und unternehmerische Beratungs- und Koordinationsleistungen. Hierzu können insbesondere Analyse, Strategieentwicklung, Optimierung, Fundamentaufbau, Skalierungsbegleitung, Projektsteuerung, Positionierung, Branding, Marketing, Vertriebssteuerung, Prozessstrukturierung, Partnerkoordination und Aufbau von Unternehmensökosystemen gehören.
(2) Das JG Ökosystem dient dazu, Unternehmen, Unternehmer, Dienstleister, Spezialisten, Partner, Kapital, Reichweite, Netzwerke, Veranstaltungen, Immobilien-, Finanzierungs-, Recruiting-, IT-, Marketing-, Vertriebs- und sonstige Chancen sinnvoll miteinander zu verbinden. Ein Anspruch auf bestimmte Kontakte, Partner, Deals, Investoren, Finanzierungen, Kunden, Ergebnisse oder Folgeaufträge besteht nicht.
(3) Art, Umfang, Zeitraum, Kommunikationswege, Vergütung und besondere Ziele der jeweiligen Zusammenarbeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
(4) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet die Joneleit GmbH Dienstleistungen und keine werkvertraglichen Erfolge. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine konkrete Umsatz-, Gewinn-, Reichweiten-, Ergebnis-, Finanzierungs-, Beteiligungs-, Deal- oder Unternehmenswertsteigerung, wird nicht geschuldet.
(5) Die Joneleit GmbH erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Versicherungsvermittlung, Finanzanlagenberatung, Finanzierungsvermittlung, Immobilienvermittlung oder sonstige erlaubnispflichtige Leistungen, sofern sie hierzu nicht gesondert berechtigt ist. Derartige Leistungen werden, soweit erforderlich, durch jeweils befugte und eigenständig beauftragte Partner erbracht.
(6) Empfehlungen, Einschätzungen und strategische Hinweise der Joneleit GmbH dienen der unternehmerischen Entscheidungsunterstützung. Die finale unternehmerische Entscheidung, Prüfung, Freigabe und Umsetzung liegt beim Kunden.
§ 3 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB
(1) Die Darstellung von Leistungen, Angeboten, Events, Cases, Inhalten oder Programmen auf Websites, in Präsentationen, Social Media, Anzeigen, E-Mails, Gesprächen oder sonstigen Kommunikationskanälen stellt kein bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet wird.
(2) Angebote der Joneleit GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine Annahmefrist enthalten.
(3) Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots in Textform, durch Unterzeichnung, durch ausdrückliche Bestätigung per E-Mail, durch Zahlung einer Rechnung, durch Buchung eines Tickets oder Sponsorings, durch Annahme einer Einladung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung.
(4) Verträge können schriftlich, in Textform, fernmündlich, per Videokonferenz, Messenger, E-Mail oder über digitale Buchungs- beziehungsweise Bestätigungssysteme angebahnt oder geschlossen werden, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Gesprächs-, Telefon- oder Videoaufzeichnungen erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Gesprächsteilnehmer und nur zu Dokumentations-, Qualitäts- oder Nachweiszwecken.
(6) Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen. Dies kann insbesondere durch Übersendung als PDF, Beifügung als Anlage oder Bereitstellung über einen Link erfolgen.
§ 4 Leistungserbringung, Kommunikation und Termine
(1) Die Joneleit GmbH erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Die konkrete Durchführung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele, der Ausgangslage des Kunden und der verfügbaren Informationen.
(2) Leistungen können persönlich, telefonisch, per Videokonferenz, per Messenger, per E-Mail, über digitale Systeme, in Workshops, Strategiegesprächen, Vor-Ort-Terminen, Netzwerkformaten, Veranstaltungen oder in anderer geeigneter Form erbracht werden.
(3) Regelmäßige Termine, Calls, Workshops oder Abstimmungen finden in dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Umfang statt. Nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Termine durch den Kunden können verfallen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(4) Die Joneleit GmbH ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben und einen angemessenen Ersatztermin anzubieten.
(5) An gesetzlichen Feiertagen, an Wochenenden sowie in angemessenen Betriebsferienzeiten, insbesondere zwischen Weihnachten und Neujahr, kann die Leistungserbringung reduziert, verschoben oder organisatorisch angepasst werden, soweit der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
(6) Die Joneleit GmbH kann Arbeitsweisen, Tools, Kommunikationswege und interne Prozesse anpassen, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für Beratung, Umsetzung, Projektsteuerung, Partnerkoordination, Eventdurchführung, Sponsoringerfüllung und Erfolgsberechnung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Kennzahlen, Zugänge, Nachweise und Entscheidungen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist für die interne Umsetzung vereinbarter Maßnahmen, die Freigabe von Entscheidungen, die Bereitstellung von Ansprechpartnern und die Mitwirkung seines Teams verantwortlich.
(3) Verzögerungen, unvollständige Informationen, fehlende Zugänge, nicht getroffene Entscheidungen oder nicht umgesetzte Maßnahmen aus der Sphäre des Kunden können die Leistungserbringung und den wirtschaftlichen Erfolg beeinflussen. Der Vergütungsanspruch der Joneleit GmbH bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Videos, Marken, Daten, Kundenlisten, Kennzahlen, Zugangsdaten, Einwilligungen oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter sind oder in zulässiger Weise verwendet werden dürfen. Der Kunde stellt die Joneleit GmbH insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Bereitstellung durch den Kunden entstehen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, eigene gesetzliche, berufsrechtliche, steuerliche, datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
(1) Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sie kann insbesondere aus monatlichen Honoraren, Projektpauschalen, erfolgsabhängigen Vergütungen, Deal-Anteilen, Umsatz- oder Gewinnbeteiligungen, Sponsoringbeträgen, Ticketpreisen, Partnerpaketen sowie sonstigen individuell vereinbarten Vergütungsbestandteilen bestehen.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich netto, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie anfällt. Bei grenzüberschreitenden B2B- Leistungen kann die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, vorleistungspflichtig. Monatliche Honorare, Retainer, Projektpauschalen, Sponsorings und Teilnahmegebühren sind im Voraus zu zahlen.
(5) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Joneleit GmbH oder über einen von der Joneleit GmbH zugelassenen Zahlungsweg. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder andere Zahlungsarten gelten nur, wenn sie ausdrücklich angeboten oder vereinbart werden.
(6) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Joneleit GmbH berechtigt, weitere Leistungen, Zugänge, Termine, Eventleistungen oder Sponsoringleistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(7) Bei vereinbarten Ratenzahlungen oder wiederkehrenden Zahlungen kann die Joneleit GmbH bei Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung die weitere Leistungserbringung aussetzen und gesetzliche Verzugs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte geltend machen.
§ 7 Erfolgsabhängige Vergütung, Deal-Anteile und betriebswirtschaftliche Nachweise
(1) Eine erfolgsabhängige Vergütung, Beteiligung, Deal-Provision oder sonstige variable Vergütung entsteht nur, wenn sie im individuellen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Die jeweilige Berechnungsgrundlage, insbesondere Baseline, Zeitraum, Kennzahl, Bereinigungen, Abrechnungsrhythmus, Nachweise, Zuordnungskriterien und Fälligkeit, ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
(3) Soweit als Grundlage ein bereinigter Gewinn, Deckungsbeitrag, Umsatz, Projektumsatz, vermittelter Deal, Lead, Sponsoring, Investitionsvolumen, Finanzierungsvolumen oder sonstiger wirtschaftlicher Wert vereinbart wird, verpflichtet sich der Kunde, die zur Berechnung erforderlichen Nachweise vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen.
(4) Geeignete Nachweise können insbesondere BWA, Summen- und Saldenliste, betriebswirtschaftliche Auswertungen des Steuerberaters, Kontoauswertungen, Rechnungslisten, CRM-Auswertungen, Zahlungsübersichten, Vertragsunterlagen, Sponsorings, Projektunterlagen oder sonstige vergleichbare Unterlagen sein.
(5) Nachträgliche Korrekturen der Berechnungsgrundlagen, insbesondere durch Steuerberater, Buchhaltung, Stornos, Rückerstattungen oder periodenbezogene Abgrenzungen, können zu einer entsprechenden Verrechnung oder Nachberechnung führen.
(6) Der Kunde wird keine künstlichen Verschiebungen, Sonderbuchungen, Umleitungen, Drittgesellschaften, Strohmanngestaltungen oder sonstigen Gestaltungen vornehmen, die ausschließlich den Zweck haben, eine vereinbarte erfolgsabhängige Vergütung, Beteiligung oder Deal-Vergütung der Joneleit GmbH zu umgehen oder zu vermindern.
(7) Für die Zuordnung von Erfolgen, Deals, Kontakten, Partnern oder Projekten ist im Zweifel die individuelle Vereinbarung maßgeblich. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch der Joneleit GmbH auf Provisionen oder Beteiligungen allein aufgrund einer allgemeinen Netzwerkzugehörigkeit.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit, Startdatum, Mindestlaufzeit, feste Vertragslaufzeit, Projektlaufzeit, Eventzeitraum und etwaige Verlängerungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
(2) Ist eine feste Laufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung bleiben bereits entstandene Vergütungsansprüche der Joneleit GmbH unberührt. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
(6) Sofern der Kunde Leistungen ohne wichtigen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt, berührt dies den Vergütungsanspruch der Joneleit GmbH für die vereinbarte Laufzeit nicht, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Einbindung von Partnern, Dienstleistern und Spezialisten
(1) Die Joneleit GmbH ist berechtigt, bei Bedarf geeignete Partner, Dienstleister, Spezialisten, Agenturen, Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzierungs-, Versicherungs-, Recruiting-, IT-, Immobilien-, Marketing-, Vertriebs-, Event-, Sicherheits-, Medien- oder sonstige Fachpartner vorzuschlagen, zu koordinieren oder in die strategische Umsetzung einzubinden.
(2) Eine Beauftragung solcher Partner erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gesondert durch den Kunden. In diesem Fall kommt ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Partner zustande.
(3) Die Joneleit GmbH haftet nicht für Leistungen, Aussagen, Beratungen, Preise, Verfügbarkeit, Pflichtverletzungen oder Ergebnisse Dritter, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil der eigenen Leistungspflicht der Joneleit GmbH sind.
(4) Sofern für die Zusammenarbeit mit Partnern eine Weitergabe von Informationen erforderlich ist, erfolgt diese nur im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit, auf Grundlage einer Einwilligung des Kunden oder einer sonstigen rechtlichen Grundlage.
(5) Der Kunde ist nicht verpflichtet, von der Joneleit GmbH vorgeschlagene Partner zu beauftragen. Umgekehrt besteht kein Anspruch auf Vorstellung, Aufnahme, Zusammenarbeit oder Vermittlung bestimmter Partner.
§ 10 JG Ökosystem, Netzwerkchancen und Vermittlungen
(1) Das JG Ökosystem umfasst ein unternehmerisches Netzwerk aus Kontakten, Partnern, Spezialisten, Marken, Formaten, Veranstaltungen, Projekten, Investments, Immobilien-, Finanzierungs-, Recruiting-, Marketing-, Vertriebs-, IT-, Medien- und sonstigen Geschäftschancen.
(2) Die Teilnahme, Empfehlung, Vorstellung oder Einbindung in das JG Ökosystem begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Exklusivität, Partnerschaft, Beteiligung, Kundenkontakte, Investorenkontakte, Finanzierungen, Sponsoren, Medienreichweite, Einladungen, Folgeaufträge oder bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse.
(3) Von der Joneleit GmbH vermittelte oder vorgestellte Kontakte, Chancen, Partner, Investoren, Kunden, Dienstleister oder Projekte sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung der Joneleit GmbH nicht an Dritte weitergegeben oder für sachfremde Zwecke genutzt werden.
(4) Eine bewusste Umgehung der Joneleit GmbH zur Vermeidung ausdrücklich vereinbarter Vergütungs-, Beteiligungs-, Provisions- oder Deal-Regelungen ist untersagt.
(5) Die Joneleit GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Kontakte, Partner, Chancen oder Veranstaltungen für einen Kunden geeignet sind. Ein Anspruch auf Aufnahme in bestimmte Formate, Runden, Events, Gruppen oder Dealflows besteht nicht.
§ 11 Keine Erfolgsgarantie und unternehmerisches Risiko
(1) Die Joneleit GmbH schuldet keine Garantie für Umsatz, Gewinn, Reichweite, Kundenanfragen, Abschlüsse, Kapitalzugang, Unternehmenswert, Steuerersparnis, Investmenterfolg, Dealflow, Sponsoren, Presseberichterstattung, Eventkontakte oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
(2) Strategische Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Informationen, Erfahrungswerten und unternehmerischen Einschätzungen. Markt-, Plattform-, Kunden-, Wettbewerbs-, Steuer-, Rechts-, Finanzierungs-, Personal-, Event- oder Partnersituationen können sich verändern.
(3) Unternehmerische Entscheidungen trifft der Kunde eigenverantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Joneleit GmbH Maßnahmen empfiehlt, priorisiert, organisatorisch begleitet oder Kontakte herstellt.
(4) Die Joneleit GmbH haftet nicht für Änderungen, Sperrungen, Algorithmen, Richtlinien, Preise, technische Probleme oder sonstige Maßnahmen von Drittplattformen wie Google, Meta, Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, Zahlungsanbietern, CRM-Systemen, Hostinganbietern, Eventplattformen oder sonstigen externen Anbietern.
§ 12 Nutzungsrechte an Konzepten, Unterlagen und Arbeitsergebnissen
(1) Konzepte, Strategien, Analysen, Vorlagen, Skripte, Checklisten, Frameworks, Präsentationen, Dokumente, Tabellen, Prozessmodelle, Kommunikationsstrukturen, Eventkonzepte, Sponsoringkonzepte, Netzwerkstrukturen und sonstige Arbeitsergebnisse der Joneleit GmbH sind urheberrechtlich und/oder durch Geschäftsgeheimnisse geschützt, soweit sie eine entsprechende Schutzfähigkeit aufweisen.
(2) Der Kunde erhält, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke im eigenen Unternehmen und zur Umsetzung der beauftragten Leistungen.
(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Schulung Dritter, Weiterverwertung, Lizenzierung, KI-Training, kommerzielle Nutzung oder Nutzung außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen Zustimmung der Joneleit GmbH in Textform.
(4) Vom Kunden bereitgestellte Materialien verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt der Joneleit GmbH die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Materialien ein.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, aus Konzepten, Strategien, Unterlagen oder Formaten der Joneleit GmbH eigene konkurrierende Angebote, Beratungsprodukte, Programme, Plattformen, Events oder Netzwerkformate abzuleiten, soweit dadurch Rechte oder Geschäftsgeheimnisse der Joneleit GmbH verletzt werden.
§ 13 Marken, Personal Brand, öffentliche Kommunikation und Referenzen
(1) Die Marken, Namen, Logos, Inhalte, Konzepte, Formate und Kommunikationsauftritte der Joneleit GmbH, von Niklas Joneleit, JG Unternehmensberatung, JG Ökosystem, StateZero und verbundenen Formaten dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht für eigene Werbung, Referenzen, öffentliche Kommunikation, Präsentationen, Social Media, Pressearbeit oder zur Vortäuschung einer Partnerschaft genutzt werden.
(2) Eine Teilnahme an Gesprächen, Veranstaltungen, Gruppen, Projekten oder Netzwerkformaten der Joneleit GmbH begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Partnerschaft, keine Beteiligung, keine Empfehlung, keine Exklusivität und keinen Anspruch auf weitere Introductions, Kundenkontakte, Investorenkontakte oder Folgegeschäft.
(3) Die Joneleit GmbH ist nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden berechtigt, Namen, Marken, Logos, Ergebnisse, Zahlen, Cases, Fotos, Videos oder sonstige Inhalte des Kunden als Referenz zu verwenden.
(4) Ohne ausdrückliche Zustimmung werden kundenspezifische Zahlen, Strategien und vertrauliche Informationen nicht öffentlich kommuniziert.
(5) Allgemeine, anonymisierte Erfahrungswerte und nicht rückführbare Erkenntnisse dürfen für interne Zwecke, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Leistungen genutzt werden.
§ 14 Vertraulichkeit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden geschäftlichen, finanziellen, strategischen, technischen, persönlichen und sonstigen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit keine gesetzliche Pflicht, keine erforderliche Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater oder keine sonstige vertragliche Grundlage besteht.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht umfasst insbesondere Unternehmenszahlen, Strategien, Kundendaten, Partnerdaten, Investorenkontakte, Dealstrukturen, Netzwerklisten, Event-Gästelisten, Sponsoreninformationen, interne Kommunikation, Konzepte, Frameworks und nicht öffentliche Informationen anderer Kunden, Partner oder Teilnehmer.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung allgemein bekannt werden.
(5) Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
§ 15 Datenschutz
(1) Die Joneleit GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Leistungen.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Joneleit GmbH, soweit eine solche bereitgestellt wird.
(3) Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter an die Joneleit GmbH übermittelt, stellt er sicher, dass hierfür eine geeignete rechtliche Grundlage besteht.
(4) Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO erforderlich wird, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
§ 16 Verhalten, Rücksichtnahme und Schutz der Zusammenarbeit
(1) Die Parteien verpflichten sich zu einer professionellen, sachlichen und respektvollen Zusammenarbeit.
(2) Der Kunde unterlässt jede Handlung, die die Leistungserbringung, interne Abläufe, Kommunikationskanäle, Gruppen, Workshops, Veranstaltungen, Netzwerkformate, Partnerbeziehungen oder die Zusammenarbeit mit der Joneleit GmbH unangemessen stört.
(3) Rechtswidrige, unwahre, rufschädigende oder unsachliche öffentliche Behauptungen über die Joneleit GmbH, Niklas Joneleit, JG Unternehmensberatung, JG Ökosystem, StateZero, Mitarbeiter, Partner, Kunden oder Veranstaltungen können zivilrechtlich und, soweit einschlägig, strafrechtlich verfolgt werden.
(4) Bei erheblichen oder wiederholten Störungen ist die Joneleit GmbH berechtigt, nach vorherigem Hinweis angemessene Maßnahmen zu treffen, insbesondere Kommunikationskanäle zu beschränken, Termine zu verschieben, Zugänge zu sperren, den Zugang zu Veranstaltungen zu verweigern oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
§ 17 Haftung
(1) Die Joneleit GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Joneleit GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine etwaige Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(4) Für Leistungen, Entscheidungen, Beratungen, Umsetzungen, Aussagen, Pflichtverletzungen oder Ergebnisse eigenständig beauftragter Dritter haftet die Joneleit GmbH nicht, sofern diese Dritten nicht Erfüllungsgehilfen der Joneleit GmbH in Bezug auf eine eigene vertragliche Leistungspflicht sind.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, ausgebliebene Deals, ausgebliebene Kontakte, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 18 Höhere Gewalt und externe Ereignisse
(1) Die Joneleit GmbH haftet nicht für Verzögerungen, Leistungshindernisse, Eventausfälle oder Einschränkungen, die auf höherer Gewalt oder sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umständen beruhen.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krankheit, Unfälle, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien, Ausfälle von Dienstleistern, technische Störungen, Plattformausfälle, Sicherheitsrisiken, Location-Ausfälle, Reiseeinschränkungen, Strom- oder Internetausfälle sowie sonstige vergleichbare Ereignisse.
(3) Die Parteien werden in einem solchen Fall angemessene Ersatztermine, Ersatzleistungen oder organisatorische Anpassungen prüfen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Die Joneleit GmbH bleibt berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder eine ausdrückliche Individualvereinbarung getroffen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Stand dieser AGB: 07.08.2026.
Teil II - Besondere Bedingungen für StateZero Events, Netzwerkveranstaltungen,
digitale Inhalte, Gruppen und Programme
§ 21 Anwendungsbereich von Teil II
(1) Teil II dieser AGB gilt ergänzend für StateZero Events, Netzwerkveranstaltungen, Sponsorings, Partnerpakete, Workshops, Vor-Ort-Termine, digitale Inhalte, Gruppen, Programme, Communities, interne Formate und vergleichbare Leistungen der Joneleit GmbH.
(2) Soweit Regelungen aus Teil I und Teil II nebeneinander anwendbar sind, gelten sie ergänzend. Bei Widersprüchen geht die speziellere Regelung vor.
(3) Individuelle Event-, Sponsoring-, Partner-, Ticket- oder Projektvereinbarungen gehen diesen besonderen Bedingungen vor.
§ 22 StateZero, Netzwerkveranstaltungen und Zutritt
(1) StateZero und sonstige Netzwerkveranstaltungen der Joneleit GmbH dienen der Verbindung ausgewählter Unternehmer, Partner, Sponsoren, Investoren, Dienstleister, Persönlichkeiten, Marken und weiterer Teilnehmer in einem kuratierten Umfeld.
(2) Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich nur auf Einladung, über bestätigte Gästeliste, Ticket, Sponsoringvereinbarung oder individuelle Teilnahmebestätigung. Ein Anspruch auf Teilnahme, Zutritt, Aufnahme in die Gästeliste oder erneute Einladung besteht nicht.
(3) Einladungen, Tickets, Teilnahmebestätigungen oder Gästelistenplätze sind ohne vorherige Zustimmung der Joneleit GmbH nicht übertragbar.
(4) Die Joneleit GmbH, der Veranstalter, die Location, Sicherheitsdienstleister oder bevollmächtigte Personen üben das Hausrecht aus. Personen können bei Störung, Sicherheitsbedenken, unzutreffenden Angaben, unangemessenem Verhalten oder Verstoß gegen diese AGB vom Event ausgeschlossen werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Der Teilnehmer ist selbst für Anreise, Abreise, Unterkunft, persönliche Gegenstände, Garderobe, Wertsachen, gesundheitliche Eignung und eigenes Verhalten verantwortlich.
§ 23 Eventprogramm, Änderungen, Absage und Verschiebung
(1) Agenda, Uhrzeiten, Inhalte, Speaker, Partner, Sponsoren, Locations, Räume, Ablaufpunkte, Catering, Entertainment, Fahrzeuge, Kunst, Medien- oder Programmbestandteile können aus organisatorischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen sachlichen Gründen angepasst werden, sofern der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
(2) Die Joneleit GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben, teilweise digital durchzuführen, Teilnehmerzahlen anzupassen oder Ersatztermine anzubieten.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Gäste, Speaker, Partner, Sponsoren, Programmpunkte, Kontakte, Gespräche, Geschäftsabschlüsse, Investorenkontakte, Presseberichterstattung oder mediale Reichweite besteht nicht.
(4) Weitergehende Ansprüche wegen Änderungen, Absage oder Verschiebung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit die Joneleit GmbH die Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 24 Sponsoren, Partner und Eventleistungen
(1) Sponsoren-, Partner- und Eventleistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung, insbesondere Angebot, Sponsoringpaket, Partnervereinbarung oder schriftlicher Leistungsbeschreibung.
(2) Sichtbarkeit, Logo-Platzierungen, Erwähnungen, Bühnenzeiten, Ausstellerflächen, Gästeplätze, Content-Leistungen, Introductions, Presse- oder Social-Media-Leistungen werden nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Die Joneleit GmbH schuldet keine bestimmte Reichweite, Leads, Kunden, Investoren, Aufträge, Presseberichte, Social-Media-Performance, Gästeinteraktionen oder wirtschaftlichen Ergebnisse aus Sponsoring- oder Partnerleistungen.
(4) Sponsoren und Partner sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen bereitgestellten Logos, Marken, Claims, Inhalte, Werbemittel, Produkte, Leistungen und Aussagen selbst verantwortlich und stellen die
Joneleit GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Materialien oder Aussagen entstehen.
(5) Sponsoren und Partner dürfen ihre Beteiligung nur im vereinbarten Umfang öffentlich kommunizieren. Eine darüber hinausgehende Aussage als exklusiver Partner, offizieller Partner, Hauptpartner, strategischer Partner oder vergleichbare Hervorhebung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 25 Foto-, Video-, Presse- und Contentaufnahmen bei Events
(1) Veranstaltungen der Joneleit GmbH können fotografisch, videografisch, journalistisch oder für Social Media, Website, Presse, interne Dokumentation, Eventkommunikation und Nachberichterstattung begleitet werden.
(2) Über Art und Umfang der Aufnahmen wird nach Möglichkeit in Einladung, Ticketing, Akkreditierung, Eventhinweisen, Aushängen oder vor Ort informiert. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
(3) Teilnehmer, die nicht aufgenommen oder nicht erkennbar veröffentlicht werden möchten, sollen dies der Joneleit GmbH oder dem Eventteam vor Ort rechtzeitig mitteilen. Die Joneleit GmbH wird zumutbare Maßnahmen treffen, um entsprechende Wünsche zu berücksichtigen.
(4) Eigene Foto-, Video-, Ton- oder Contentaufnahmen durch Teilnehmer sind nur zulässig, soweit dadurch keine Rechte anderer Teilnehmer, Gäste, Sponsoren, Künstler, Locationbetreiber oder der Joneleit GmbH verletzt werden und keine vertraulichen Inhalte offengelegt werden.
(5) Professionelle Presse-, Creator-, Foto-, Video- oder Contentproduktionen auf Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Freigabe der Joneleit GmbH, sofern sie über private Erinnerungsaufnahmen hinausgehen oder werblich genutzt werden sollen.
§ 26 Verhalten, Diskretion und Akquise bei Events und Netzwerkformaten
(1) Teilnehmer haben sich respektvoll, professionell, diskret und dem Charakter eines kuratierten Unternehmernetzwerks entsprechend zu verhalten.
(2) Aggressive Akquise, Belästigung, unangemessene Kontaktaufnahme, systematisches Abwerben, unerwünschte Verkaufsgespräche, Störung von Gesprächen, respektloses Verhalten oder sonstige Beeinträchtigungen anderer Teilnehmer sind untersagt.
(3) Informationen, die Teilnehmer im Rahmen von Events, Gruppen, Workshops, Gesprächen oder Netzwerkformaten über Unternehmen, Zahlen, Investoren, Deals, Partner, persönliche Umstände oder interne Vorgänge erhalten, sind vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht offensichtlich öffentlich bestimmt sind.
(4) Bei Verstößen kann die Joneleit GmbH Teilnehmer verwarnen, Gespräche oder Kommunikationskanäle beschränken, von Gruppen entfernen, vom Event ausschließen oder zukünftige Einladungen verweigern.
§ 27 Digitale Inhalte, Zugänge, Gruppen und Programme
(1) Soweit dem Kunden digitale Inhalte, Vorlagen, Dokumente, Tabellen, Videoaufzeichnungen, Plattformzugänge, Messengergruppen, Communityzugänge, interne Gruppen, Programm- oder Trainingsinhalte bereitgestellt werden, sind diese ausschließlich für den Kunden und dessen internes Team bestimmt, soweit keine abweichende Freigabe erfolgt.
(2) Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(3) Account-Sharing, unbefugte Weitergabe, massenhafter Download, Kopieren, Screen-Recording, Re- Upload, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterverkauf oder Nutzung zur Erstellung eigener konkurrierender Angebote ist untersagt.
(4) Der Einsatz von automatisierten Tools, Bots, Scraping, KI-Transkription, KI-Zusammenfassung, Mitschnitt-, Aufzeichnungs- oder Analysewerkzeugen in Calls, Gruppen, Plattformen oder digitalen Formaten ist nur mit vorheriger Zustimmung der Joneleit GmbH zulässig.
(5) Die Joneleit GmbH kann digitale Strukturen, Inhalte, Plattformen und Kommunikationswege weiterentwickeln, austauschen oder anpassen, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
§ 28 Netiquette, Gruppenregeln und Schutz anderer Teilnehmer
(1) Kunden, Teilnehmer und Partner haben in Gruppen, Programmen, Workshops, Events, Calls und digitalen Kommunikationskanälen respektvoll mit der Joneleit GmbH, ihren Mitarbeitern, Partnern und anderen Teilnehmern umzugehen.
(2) Unzulässig sind insbesondere diskriminierende, beleidigende, bedrohende, irreführende, rechtswidrige, rufschädigende, belästigende, spamartige oder sachfremde Beiträge.
(3) Die systematisch angelegte Akquise anderer Teilnehmer für eigene Angebote ist ohne Zustimmung der Joneleit GmbH untersagt. Einzelne sachliche Geschäftsgespräche bleiben zulässig, solange sie nicht belästigend, irreführend oder gegen Gruppenregeln gerichtet sind.
(4) Bei Verstößen kann die Joneleit GmbH Beiträge löschen, Kommunikationsrechte beschränken, Zugänge sperren, Teilnehmer ausschließen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Vergütungsansprüche bleiben unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 29 Vor-Ort-Termine, Reisen, Locations und Nebenkosten
(1) Soweit Workshops, Veranstaltungen, Meetings, Vor-Ort-Termine oder Reisen Teil der Leistung sind, ergeben sich Ort, Dauer, Teilnehmerzahl, Inhalte und Kosten aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Location-, Technik-, Sicherheits-, Personal-, Künstler-, Catering-, Produktions- und sonstige Nebenkosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert abgerechnet.
(3) Location-, Haus-, Sicherheits-, Brandschutz-, Foto-, Video-, Zutritts- und sonstige Veranstaltungsregeln sind einzuhalten.
(4) Muss ein Termin aus wichtigem Grund verschoben werden, werden die Parteien zeitnah einen Ersatztermin abstimmen.
§ 30 Verhältnis zu Teil I und Schlussregel für besondere Formate
(1) Die Regelungen dieses Teil II gelten ergänzend zu Teil I. Insbesondere bleiben die Regelungen zu Vergütung, Laufzeit, Datenschutz, Vertraulichkeit, Nutzungsrechten, Marken, Haftung, höherer Gewalt, Recht und Gerichtsstand anwendbar.
(2) Soweit ein einzelnes Format, Event, Sponsoring, Programm, Gruppenangebot oder eine digitale Leistung zusätzliche Regeln erfordert, können diese in der jeweiligen Einladung, Buchungsbestätigung, Sponsoringvereinbarung, Hausordnung, Eventordnung oder sonstigen Individualvereinbarung geregelt werden.
(3) Stand der besonderen Bedingungen: 07.08.2026.